Das hat man nun davon, dass man ehrlich ist
Als Händler erlebt man manchmal wundersame Dinge. Vor einiger Zeit habe ich über eine beliebte Verkausplattform eine postfrische Marke aus der Zeit des Driten Reiches versteigert, kein absoluter Spitzenwert aber doch schon etwas seltener.
Nach ein paar Wochen schickte der Käufer die Marke wieder zurück, da ein BPP-Prüfer (keiner der Schlegels) den Gummi als Fälschung entlarvt hatte, zusammen mit der Kopie einer Prüfrechnung. Natürlich erstattete ich gleich Kaufpreis und Prüfrechnung, wie in meinen AGB versprochen.
Ich hatte an der Echtheit des Gummis auch nicht gezweifelt, da er sich von Vergleichsstücken nicht unterschied, und auch das Druckrelief war rückseitig im Streiflicht gut erkennbar. Als ich mir das gute Stück dann etwas näher ansah, fiel mir auf, was ich leider vorher nicht bemerkt hatte: Der Prüfstempel “Gummi falsch” hatte kein BPP-Signum!
Wie kommt ein BPP-Prüfer dazu, eine Marke ohne BPP-Signum zu stempeln? Oder sollte er sie vielleicht gar nicht gestempelt haben? Jedenfalls ist die Prüfung der Marke nicht gemäß der BPP-Prüfordnung ausgeführt worden, deshalb habe ich meine Erstattung nachträglich unter den Vorbehalt der Nachprüfung gestellt.
Zur Zeit weilt die Marke in Berlin und harrt der Begutachtung durch einen der oben eingeklammerten Prüfer. Da bin ich ja mal gespannt.
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