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	<title>Kommentare zu: Privat oder gewerblich bei eBay &#8211; ein großer Unterschied?</title>
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	<description>Der Blog für Philatelie und Postgeschichte</description>
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		<title>Von: David Schmidt</title>
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		<dc:creator>David Schmidt</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 13 Jun 2010 10:00:06 +0000</pubDate>
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		<description>Zum 11.06.2010 ist eine gesetzliche Neuregelung zur Widerrufsbelehrung in Kraft getreten, die unterbeschäftigten Juristen wiederum lukrative Einnahmequellen beschert. Nicht wenige Winkeladvokaten haben sich mangels anderweitiger Mandate schon regelrecht auf kostenträchtige Abmahnungen im Internetverkehr (AGB, Impressum, Marken- und Urheberrecht usw.) &quot;spezialisiert&quot;.

Was die Problematik des Widerrufsrechtes bei privaten versus gewerblichen Internetanbietern angeht, so ist es gerade die &quot;kritische&quot; Masse an Transaktionen bzw. ein gewisser Mindestumsatz, der die Spreu vom Weizen trennt: Umsatzstarke, auf Kundenzufriedenheit bedachte (i. d. R. gewerbliche) Verkäufer können Rücknahmekosten auch bei an sich ungerechtfertigten Rückgaben, z. B. bei Nichtgefallen, erstens in die Preise einkalkulieren und zweitens geschäftlich ohne Weiteres verkraften. Bei nebenberuflichen Gelegenheitsverkäufern oder selbständigen Kleinstunternehmern, nicht selten 1-Person-, Keller- oder Hinterhofgaragen-Firmen, schlagen zusätzlicher Arbeitsaufwand und Kosten für unliebsame Warenrückgaben relativ gesehen viel mehr zu Buche und werden daher gern ausgeschlossen oder umgangen. Das Geschäftsgebaren der grauen und schwarzen Anbieter ist zudem auch für überhöhte Versandkosten und allerlei andere Bauernfänger-Tricks bekannt, mit denen verdient - um nicht zu sagen &quot;abgezockt&quot; - werden soll.

In Zeiten von &quot;Geiz ist geil&quot; und moralischem Werteverfall allenthalben haben es ehrliche Händler bedauerlicherweise immer schwerer, sich in einem durch schrumpfende Sammlerzahl und durch unaufhaltsamen Preisverfall auf breiter Front geprägten Markt wie der Philatelie-Branche zu behaupten.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Zum 11.06.2010 ist eine gesetzliche Neuregelung zur Widerrufsbelehrung in Kraft getreten, die unterbeschäftigten Juristen wiederum lukrative Einnahmequellen beschert. Nicht wenige Winkeladvokaten haben sich mangels anderweitiger Mandate schon regelrecht auf kostenträchtige Abmahnungen im Internetverkehr (AGB, Impressum, Marken- und Urheberrecht usw.) &#8220;spezialisiert&#8221;.</p>
<p>Was die Problematik des Widerrufsrechtes bei privaten versus gewerblichen Internetanbietern angeht, so ist es gerade die &#8220;kritische&#8221; Masse an Transaktionen bzw. ein gewisser Mindestumsatz, der die Spreu vom Weizen trennt: Umsatzstarke, auf Kundenzufriedenheit bedachte (i. d. R. gewerbliche) Verkäufer können Rücknahmekosten auch bei an sich ungerechtfertigten Rückgaben, z. B. bei Nichtgefallen, erstens in die Preise einkalkulieren und zweitens geschäftlich ohne Weiteres verkraften. Bei nebenberuflichen Gelegenheitsverkäufern oder selbständigen Kleinstunternehmern, nicht selten 1-Person-, Keller- oder Hinterhofgaragen-Firmen, schlagen zusätzlicher Arbeitsaufwand und Kosten für unliebsame Warenrückgaben relativ gesehen viel mehr zu Buche und werden daher gern ausgeschlossen oder umgangen. Das Geschäftsgebaren der grauen und schwarzen Anbieter ist zudem auch für überhöhte Versandkosten und allerlei andere Bauernfänger-Tricks bekannt, mit denen verdient &#8211; um nicht zu sagen &#8220;abgezockt&#8221; &#8211; werden soll.</p>
<p>In Zeiten von &#8220;Geiz ist geil&#8221; und moralischem Werteverfall allenthalben haben es ehrliche Händler bedauerlicherweise immer schwerer, sich in einem durch schrumpfende Sammlerzahl und durch unaufhaltsamen Preisverfall auf breiter Front geprägten Markt wie der Philatelie-Branche zu behaupten.</p>
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