Privat oder gewerblich bei eBay – ein großer Unterschied?

by Oliver Klimek on 12. Juni 2010

Wieder einmal müssen sich private Verkäufer bei eBay den Angstschweiß von der Stirn wischen. Laut Medienberichten machen zur Zeit wieder Abmahn-Haie auf eBay die Runde, die sich gezielt Verkäufer herauspicken, die zwar als privat angemeldet sind, aber eine nennenswerte Anzahl von Artikeln verkaufen.

Wie schon öfter geht es im Prinzip darum, ob der Anbieter wirklich privat oder doch schon gewerblich mit Briefmarkenoder anderen Dingen handelt. Hier dreht es sich aber nicht um den steuerlichen Aspekt (das hatten wir ja auch schon zur genüge), sondern darum, dass ab einer gewissen Anzahl von Verkäufen – 30 pro Monat können nach Meinung einiger Gerichte schon ausreichen (!) – generell von einem gewerblichen Handel die Rede sein kann, was die Verpflichtung nach sich zieht, den Käufern ein ordnungsgemäßes Widerrufsrecht einzuräumen.

Wie allgemein bekannt ist, drücken sich viele Verkäufer mit der (nicht ganz korrektem) Floskel “Kein Widerrufsrecht von Privat wegen neuem EU-Recht” um die Gewährleistung herum oder erwähnen dieses Thema überhaupt nicht.

Natürlich sind derartige Abzockereien verurteilenswert, da es sich letztlich nur um Geldschneiderei handelt und der Wettbewerbsgedanke nur als Vorwand dient. Aber dennoch solllte sich jeder Privatverkäufer überlegen, ob er nicht trotzdem seinen Angeboten eine Widerrufsbelehrung hinzufügt.

Doch das Widerrufsrecht sollte nicht nur eingeräumt werden, um Abmahnungen vorzubeuegen. Es ist doch in dieser Beziehung eigentlich völlig unerheblich, ob man privat oder gewerblich verkauft. Wenn man seine Ware nach bestem Wissen und Gewissen beschreibt und anbietet, sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, auch einen Widerruf zu akzeptieren, falls der Käufer nicht zufrieden ist. Schließlich hat er ja nicht die Möglichkeit, das Sück in Natura zu begutachten, und ein Mangel ist bei der Artikelbeschreibung schnell einmal übersehen, ohne dass man dem Verkäufer gleich Böswilligkeit unterstellen möchte.

Wenn man auch als Privatverkäufer ein Widerrufsrecht einräumt, schlägt man zwei Fliegen mit einer Klappe. Zum einen wappnet man sich gegen Abzockversuche, und zum anderen hat man einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den anderen Anbietern, die eine Rücknahme ausschließen. Wenn einem allerdings nur daran gelegen ist, seine Knochen an irgendeinen Dummen zu bringen, wird sich man damit natürlich schwer tun. Aber so etwas macht doch eh niemand…

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David Schmidt 13. Juni 2010 um 12:00

Zum 11.06.2010 ist eine gesetzliche Neuregelung zur Widerrufsbelehrung in Kraft getreten, die unterbeschäftigten Juristen wiederum lukrative Einnahmequellen beschert. Nicht wenige Winkeladvokaten haben sich mangels anderweitiger Mandate schon regelrecht auf kostenträchtige Abmahnungen im Internetverkehr (AGB, Impressum, Marken- und Urheberrecht usw.) “spezialisiert”.

Was die Problematik des Widerrufsrechtes bei privaten versus gewerblichen Internetanbietern angeht, so ist es gerade die “kritische” Masse an Transaktionen bzw. ein gewisser Mindestumsatz, der die Spreu vom Weizen trennt: Umsatzstarke, auf Kundenzufriedenheit bedachte (i. d. R. gewerbliche) Verkäufer können Rücknahmekosten auch bei an sich ungerechtfertigten Rückgaben, z. B. bei Nichtgefallen, erstens in die Preise einkalkulieren und zweitens geschäftlich ohne Weiteres verkraften. Bei nebenberuflichen Gelegenheitsverkäufern oder selbständigen Kleinstunternehmern, nicht selten 1-Person-, Keller- oder Hinterhofgaragen-Firmen, schlagen zusätzlicher Arbeitsaufwand und Kosten für unliebsame Warenrückgaben relativ gesehen viel mehr zu Buche und werden daher gern ausgeschlossen oder umgangen. Das Geschäftsgebaren der grauen und schwarzen Anbieter ist zudem auch für überhöhte Versandkosten und allerlei andere Bauernfänger-Tricks bekannt, mit denen verdient – um nicht zu sagen “abgezockt” – werden soll.

In Zeiten von “Geiz ist geil” und moralischem Werteverfall allenthalben haben es ehrliche Händler bedauerlicherweise immer schwerer, sich in einem durch schrumpfende Sammlerzahl und durch unaufhaltsamen Preisverfall auf breiter Front geprägten Markt wie der Philatelie-Branche zu behaupten.

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