Nach den Einzel- und Mehrfachfrankaturen und der Vorphilatelie geht es heute um Privatganzsachen.
Auch hier sieht man immer falsche Zuordnungen von Händlern und Sammlern. Nur weil eine Ganzsache nicht im “normalen” GA-Katalog verzeichnet ist, muss das nicht zwingenderweise bedeuten, dass es sich dabei um eine von der Postverwaltung gedruckte Ganzsache auf private Bestellung handelt. In den meisten Fällen geschah dies durch Aufdruck eines Wertstempels (manchmal auf mehrerer) auf vom Besteller angelieferte Vorlagen.
Von den Privatganzsachen zu unterscheiden sind nämlich privat hergestellte Zudrucke auf amtlichen Ganzsachen. Es wurden also reguläre Ganzsachen am Postschalter gekauft und bei einer Druckerei mit einem Zudruck versehen. In den meisten Fällen ist die Unterscheidung nicht sehr schwer. Die meisten Privat-Zudrucke findet man in der Form von Firmenwerbung oder Bestell-Formularen auf der Rückseite von gewöhnlichen Postkarten.
Manchmal gibt es aber durchaus kunstvoll gestaltetete Zudrucke auf Vorder- und Rückseite, beispielsweise in Form einer Ansichtskarte, so dass man diese Ausgaben durchaus für Privatganzsachen halten könnte. Im Zweifelsfall hilft hier also nur der Blick in den Spezialkatalog weiter.
Der Gang der Dinge ist bei den Privat-Zudrucken also genau umgekehrt wie bei der Privat-Ganzsache.
An dieser Stelle sei mir noch die Bermerkung erlaubt, dass es mir unerklärlich ist, warum bei den Katalogen für Privat-GA eine Unterschidung zwischen Privat-Ganzsachen und Privat-Postkarten gemacht wird. im Standard-Katalog werden sie ja auch – und das zu Recht – zusammengefasst.
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